Aus gegebener Veranlassung weisen wir auf die gültigen Regelungen unserer Gewässerordnung für das Angeln auf Raubfisch während der Schonzeit hin.
In der Schonzeit vom 15.02 bis zum 30.04 sind nur Kunstköder bis 3,5 cm erlaubt, z.B. für den Fang von Barschen oder zum Fliegenfischen.
Zwischen dem 30.04. und 31.05. sind nur Kunstköder für die Hechtangelei erlaubt.
Diese Regelungen dienen dem Schutz der laichenden Fische und der Hege unserer Fischbestände.
Die Hechte laichen im Frühjahr, wenn die ersten Sonnenstrahlen die Flachwasserbereiche erwärmen. Gönnen wir ihnen die Ruhe um unsere Bestände zu schonen.
Im Mai/Juni sind dann in der Regel die Zander dran. Diese Laichen in Gruben und betreiben Brutpflege. Ein Nestbewachender Zander wird jeden Fressfeind angreifen um seine Brut zu schützen. Daher sind im Mai nur Köder für die Hechtangelei erlaubt. Bei entsprechender Köderwahl kann das Risiko von Zanderbissen deutlich reduziert werden, so dass der Fisch nicht sein Nest verlassen muss.
Unsere Fischereiaufseher sind befugt die Montagen, auch von Gastanglern, zu überprüfen. Bei Verstößen muss mit Sanktionen gerechnet werden.